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Befahren der Kleingartenanlage

  • Autorenbild: Susann May
    Susann May
  • 19. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Unsere Wege haben in der Vergangenheit bereits erheblich gelitten, und es stehen nicht die notwendigen Kapazitäten zur Verfügung, um entstandene Schäden zu beheben.


Vor diesem Hintergrund sowie zur Sicherstellung eines geregelten und fairen Ablaufs wird die bisherige Praxis für das Befahren der Kleingartenanlage angepasst.


Die Organisation und Schlüsselvergabe erfolgt ehrenamtlich. Zum Schutz der Freizeit und Ruhephasen unserer Schlüsselinhaber ist ab sofort das Befahren der Anlage nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

 

Bitte kontaktiert hierfür

die Mobilnummer:

 

0160 / 3844891


Ein Mitglied der Kommission wird einen individuellen Termin abstimmen. 

Erreichbarkeit:

Es erfolgt kein Rückruf. Eine Kontaktaufnahme ist ausschließlich innerhalb der angegebenen Zeiten möglich.


Montag bis Freitag

10:00 – 12:00 Uhr

15:00 – 17:00 Uhr

 


Grundsätze:


  • Das Befahren der Anlage kann erlaubt werden bei eigener starker gesundheitlicher Einschränkung sowie bei Gästen oder

  • bei Erfordernissen der kleingärtnerischen gärtnerischen Nutzung (z. B. Materialtransport)

  • Es besteht kein Anspruch auf Befahren der Kleingartenanlage; insbesondere besteht auch kein Anspruch darauf, dass ein Hereinfahren jederzeit oder kurzfristig ermöglicht wird.

  • Auch bei bereits vereinbartem Termin kann das Befahren kurzfristig untersagt werden, insbesondere bei nassen oder aufgeweichten Flächen, um Schäden an Wegen und Anlagen zu vermeiden.

 

--> Es ist im Vorfeld abzuwägen, ob das Befahren mit dem Auto tatsächlich erforderlich ist oder ob der Transport auch beispielsweise mit einer Schubkarre erfolgen kann.

 

HINWEIS: Auch bei bereits vereinbartem Termin kann das Befahren kurzfristig untersagt werden, insbesondere bei nassen oder aufgeweichten Flächen, um Schäden an Wegen und Anlagen zu vermeiden.

 

Vielen Dank für die Mitwirkung!

 

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