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Abwasserentsorgung in unserer Kleingartenanlage

Mit Beschluss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern und gemäß Anweisung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz ist seit 2013 die Einleitung von Abwasser in das Grundwasser nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zulässig. Ohne eine solche Erlaubnis handelt es sich um eine illegale Gewässerbenutzung, die gemäß § 324 StGB eine Straftat darstellt.


Für Abwasseranlagen in Kleingartenparzellen gelten verbindlich folgende Regelungen:


  • Abwasser (z. B. aus Toilette, Spüle oder Dusche) darf nicht in das Erdreich oder in ein Gewässer eingeleitet werden.

  • Bei Nutzung sanitärer Einrichtungen ist ein dichtschließender Abwassersammel-tank erforderlich. Die Entsorgung muss fachgerecht über einen zugelassenen Entsorger erfolgen.

  • Alternativ ist eine abwasserfreie Nutzung des Gartens möglich (z. B. mit Komposttoilette).

  • Der Einsatz von Chemietoiletten ist nicht erlaubt.


Regelmäßige Entsorgung des Abwassers!!!


Der Vorstand organisiert zweimal jährlich eine gemeinschaftliche Abfuhr mit dem Entsorger Rokadi. Über die Termine und Anmeldung wird rechtzeitig informiert. Eine individuelle Entsorgung über einen zugelassenen Entsorger ist ebenfalls jederzeit möglich.


Entsorgungsnachweise sind aufzubewahren, um bei einer Kontrolle durch die Untere Wasserbehörde den Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung erbringen zu können.

WICHTIG!

Die illegale Einleitung von Abwasser in das Erdreich stellt einen schweren Verstoß gegen geltendes Wasserrecht dar und kann die fristlose Kündigung des Pachtvertrags zur Folge haben.

Der Vorstand

 
 
 

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