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Befahren der Kleingartenanlage

Hinweis zur Regelung


Laut Rahmengartenordnung ist das Befahren der Kleingartenanlage grundsätzlich nicht gestattet:

 

5.3 Die Benutzung von Kraftfahrzeugen aller Art (siehe auch Punkt 7.3) innerhalb der Kleingartenanlage ist nicht erlaubt. Ausnahmen regelt der Vereinsvorstand verbindlich.

 

7.6 Zum Parken von Kraftfahrzeugen dürfen nur die vom Verpächter ausgewiesenen Stellflächen genutzt werden. Das Abstellen von Fahrzeugen, Wohnwagen, Zelten, Booten etc. außerhalb dieser Flächen ist nicht zulässig.

  

Ausnahmen nur nach Genehmigung

In Ausnahmefällen kann das Befahren der Anlage erlaubt werden – z. B. bei starker gesundheitlicher Einschränkung oder wenn es der gärtnerischen Nutzung dient.

 

Die Einfahrt ist in solchen Fällen bei den Schlüsselherausgebern anzumelden:

 

Þ  Parzelle 31 – Bernd Blumenthal

Þ  Parzelle 46 – Christian Ketelhohn

Þ  Parzelle 85 – Lutz Andres

Þ  Parzelle 102 – Thomas Schwarz

Þ  Parzelle 128 – Veit Ruhm

Þ  Parzelle 140 – Dennis Naumann

 

Begleitung durch Schlüsselherausgeber

Die Ein- und Ausfahrt wird durch die Schlüsselherausgeber begleitet. Dabei wird geprüft, ob die mitgebrachten Gegenstände insbesondere dem Zweck der gärtnerischen Nutzung entsprechen.

 

 

Der Vorstand

 
 
 

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